Sofern Sie Ihre Datenschutzeinstellungen ändern möchten (Einwilligungen erteilen oder bereits erteilte Einwilligungen widerrufen), klicken Sie hier um Ihre Einstellungen zu ändern.
Zweck: Fehleranalyse, statistische Auswertung unserer Website
Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Ausführung von Analysesoftware und Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, Anonymisierung der erhobenen Daten; Auswertung der anonymen Daten in Form von Statistiken
Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre.
Gemeinsamer Verantwortlicher: Google LLC, Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung
Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website; jedoch eingeschränkte Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Fehleranalyse
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Google Tag Manager (USA)
Zweck: Auslösung, Steuerung und Verwaltung weiterer Dienste
Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten und von Daten Ihres Webbrowsers; Auswertung zur Weiterentwicklung des Dienstes
Gemeinsamer Verantwortlicher: Google LLC, Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung
Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.